Allgemeine Geschäftsbedingungen der Böckenholt Wasseraufbereitung GmbH
Teil A – Allgemeine Regelungen für alle Verträge
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen, Werkleistungen, Montageleistungen, Planungsleistungen sowie sonstige Leistungen der Böckenholt Wasseraufbereitung GmbH.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Für Verbraucher gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Teil B. Für Unternehmer gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Teil C.
(5) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung.
(3) Maßgeblich für den Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung.
§3 Leistungsumfang und Sonderanfertigungen
(1) Gegenstand unserer Leistungen sind insbesondere Wasseraufbereitungsanlagen, Filter- und Enthärtungssysteme, Dosieranlagen, Pumpen, Wasserspeicher, Desinfektionsanlagen, Steuerungs- und Automatisierungstechnik sowie deren Planung, Konfiguration, Fertigung und Montage.
(2) Anlagen, die auf Grundlage kundenspezifischer Vorgaben, Wasseranalysen, hydraulischer Berechnungen, baulicher Gegebenheiten oder individueller Konfigurationen geplant, programmiert oder gefertigt werden, gelten als individuell hergestellte Waren.
(3) Für individuell hergestellte Waren kann ein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Werk. Verpackungs-, Versand-, Versicherungs- sowie Montagekosten werden gesondert berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§5 Lieferung und höhere Gewalt
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Vertrag resultierender Forderungen unser Eigentum.
§7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die auf unsachgemäßer Installation, Bedienung, Wartung, Nichtbeachtung unserer Betriebsanleitungen oder auf äußeren Einwirkungen beruhen.
(3) Verschleißteile unterliegen keiner Gewährleistung.
§8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Teil B – Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C)
§9 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsbelehrung wird gesondert auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt und ist nicht Bestandteil dieser AGB.
§10 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten über.
§11 Vorzeitiger Leistungsbeginn
(1) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Fertigung, Konfiguration oder Montage beginnen, so hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über individuell hergestellte Waren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
§12 Rücksendekosten
Im Falle eines Widerrufs trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern er hierüber ordnungsgemäß informiert wurde.
Teil C – Besondere Bestimmungen für Unternehmer (B2B)
§13 Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über.
§14 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
§15 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
§16 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§17 Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Böckenholt Wasseraufbereitung GmbH.