Die Wasserinhaltsstoffe – nicht immer sichtbar und doch da. Sie können im Trinkwasser vorhanden sein aber auch in natürlichen Wässern. Man kann sie nach verschiedenen Kriterien unterteilen, z.B. der Beschaffenheit, der Häufigkeit, dem Dispersionsgrad, aber auch nach Herkunft und Wirkung. Wir haben die verschiedene Bestandteile für Sie an dieser Stelle kompakt zusammen gefasst.
Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung
Eisen: ≥ 0,2 mg/l
Mangan: ≥ 0,05 mg/l
Eisen (Fe) und Mangan (Mn) gelangen aus den Erdschichten als gelöste Verbindungen in das Grundwasser. In moderaten Mengen sind sie gesundheitlich unbedenklich. Kommen sie mit Sauerstoff in Berührung, färbt sich das Wasser rostbraun bis schwarz und hinterlässt unansehnliche Verfärbungen. Hartnäckige Eisen- und Manganablagerungen führen zudem zu einem Druckverlust im Rohrsystem.
Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung
Nitrat: ≥ 50 mg/l
Nitrate (NO3) sind Salze der Salpetersäure und werden in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt. Der Teil der Nitratsalze, der von den Pflanzen nicht aufgenommen wird, lagert sich im Boden an. Durch Regenwasser gelangt das Nitrat in immer tiefere Erdschichten bis es schließlich ins Grundwasser gelangt. Nitrat wird im menschlichen Körper zu Nitrit umgewandelt. Nitrit beeinträchtigt den Sauerstofftransport im Blut und kann die Aufnahme von Jod behindern. Insbesondere für Säuglinge und gesundheitlich angeschlagene Menschen ist dies gefährlich.
Für den Kalkgehalt im Wasser, den sogenannten „Grad deutscher Härte“ (°dH), gibt es nach der Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert. Es lassen sich aber Härtegrade unterteilen. So wird ein Wasser mit einem hohen Kalkgehalt dem Härtebereich „hart“ zugeordnet. Hartes Wasser hinterlässt unansehnliche Kalkflecken auf Armaturen und lagert sich an Haushaltsgeräten ab. Die Folge ist oftmals ein erhöhter Energieaufwand und eine verkürzte Lebensdauer der Geräte.
Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung:
Escherichia coli: 0 KBE/ 100 ml
Coliforme Keime: 0 KBE/ 100 ml
Enterokokken: 0 KBE/ 100 ml
Wasserhygiene ist ein relevantes Thema in der Wasseraufbereitung, da viele Keimarten ein enormes Gesundheitsrisiko für den menschlichen Körper darstellen. Keime gelangen über verschiedene Wege in unser Wasser: Manche stammen direkt aus dem Grundwasser andere befinden sich bereits im Leitungssystemen oder bilden sich dort. Gerade Stagnationswasser oder Wasser in wenig durchgespülten Leitungen ist anfällig für Verkeimung.
Grenzwert nach Trinkwasserverordnung:
Ammonium ≥ 0,50 mg/L
Ammonium (NH4+) ist ein natürliches Produkt, das in lebenden Organismen beim Abbau von Proteinen entsteht. Durch die Verrottung organischer Stoffe, wie menschlicher und tierischer Ausscheidungen oder Pflanzenreste, wird Ammonium freigesetzt.
Im Wasser ist Ammonium unerwünscht, da es starke Sauerstoffzerrungen verursacht und die Vermehrung von Bakterien fördert. Betroffenes Wasser weist einen unangenehmen muffig-erdigen Geschmack auf. Unbelastete Gewässer enthalten in der Regel kein Ammonium. Sollte dennoch Ammonium im Wasser enthalten sein, ist dies oftmals ein Indikator für Verschmutzungen durch Abwässer/ Abfällen oder übermäßige Düngung in der Region.
Grenzwert nach Trinkwasserverordnung
pH-Wert: 6,5 – 9,5
Der pH-Wert des Wassers dient als Einheit für die Stärke der sauren bzw. alkalischen (basischen) Wirkung des Wassers. Er wird auf einer Skala von 0 bis 14 definiert, wobei ein pH-Wert unter 7 ein Indikator für saures und ein pH-Wert über 7 ein Indikator für alkalischen (basisches) Wasser ist. Ein Wasser mit einem pH-Wert von 7 gilt als neutral.
Die Messung des pH-Wertes ist wichtig, da zu saures bzw. alkalisches (basisches) Wasser Stoffe angreift und der pH-Wert andere chemische Reaktionen in der Wasseraufbereitung beeinflusst.
Schwefelwasserstoff (H2S) ist ein giftiges Gas, das aus einer Verbindung von Schwefel und Wasser hervorgeht. Typisch für Schwefelwasserstoff ist sein intensiver Geruch nach faulen Eiern, der bereits bei einer geringen Konzentration auftritt. Dieser resultiert aus der Zersetzung von Proteinen aus schwefelhaltigen Aminosäuren durch Fäulnis- und Schwefelbakterien.
In der Umwelt kommt Schwefelwasserstoff sowohl natürlich als auch als Folge von technischen Prozessen vor. Zum Beispiel ist es variabler Bestandteil von Erdgas, kommt als vulkanisches Gas oder gelöst in Quellwasser vor. Zudem entsteht es bei Fäulnis- und Zersetzungsprozessen beim Abbau von Biomasse, Mülldeponien oder bei Verdauungsvorgängen im Darm.
In größeren Mengen kann das Gas zu einer Schwefelwasserstoffvergiftung führen. Die Giftwirkung von Schwefelwasserstoff beruht auf der Zerstörung von Hämoglobin, des roten Blutfarbstoffes, und damit einer Lähmung der intrazellulären Atmung. Ist der menschliche Körper über längeren Zeitraum bereits einer niedrigen Dosis ausgesetzt, macht sich dies durch Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Kopfschmerzen, Gereiztheit sowie Gedächtnis- und Konzentrationsschwäche bemerkbar.
Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung
Arsen: ≥ 0,01 mg / l
Arsen ist ein giftiges Halbmetall, das in natürlicher Form in Sedimenten und Gesteinsschichten vorkommt und so über den Boden in das Grundwasser gelangt. Da Arsen stark gesundheitsschädlich ist, sollten Betreiber einer Eigenwasserversorger ihr Wasser regelmäßig auf den Arsengehalt testen lassen.
Typische Beschwerden durch die Aufnahme von Arsen sind Bauchschmerzen, Übelkeit und Durchfall. Eine Aufnahme von Arsen über einen längeren Zeitraum stört den zellulären Stoffwechsel und die rezeptorvermittelten Transportvorgänge und kann zu chronischen Organschäden führen.
Legionellen
Die Trinkwasserverordnung schreibt eine regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen vor. Verpflichtet sind Betreiber von Trinkwasserinstallationen & Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sowie Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften & Hausverwaltungen von Mehrfamilienhäusern.
Legionellen gehören zur Gattung der stäbchenförmigen Bakterien und finden sich häufig in Biofilm- und Kalkablagerungen von Wasserleitungen. Wenn sie in Form von Bioaerosolen beim Duschen in die Lunge geraten, können sie Krankheiten auslösen.
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